Veranstaltung: | LDV in Idar-Oberstein |
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Tagesordnungspunkt: | 3 Satzungsänderungen |
Antragsteller*in: | Landesvorstand |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 20.08.2020, 23:53 |
Antragshistorie: | Version 1 |
S-5NEU: Änderungen am Frauenstatut von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Rheinland-Pfalz
Antragstext
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Die Mindestquotierung von Ämtern und Mandaten ist eines
der Mittel, um dieses Ziel zu erreichen. Von dem Begriff „Frauen“ werden alle
erfasst, die sich selbst so definieren. Ebenso wie die gleichberechtigte
Teilhabe von Frauen ist die Anerkennung geschlechtlicher Vielfalt ein Ziel von
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Trans*, inter und nicht-binäre Menschen sollen in unserer
Partei gleichberechtigte Teilhabe erhalten. Alle Gremien und Versammlungen sind
dazu angehalten, dieses Ziel zu achten und zu stärken.“
(2) Alle Gremien von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Rheinland-Pfalz und von BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN Rheinland-Pfalz zu beschickende Gremien sind mindestens zur Hälfe
mit Frauen zu besetzen, wobei den Frauen bei Listenwahlen bzw. Wahlvorschlägen
die ungeraden Plätzen vorbehalten sind (Mindestquotierung). Die Wahlverfahren
sind so zu gestalten, dass getrennt nach Positionen für Frauen und Positionen
für alle Bewerber*innen (offene Plätze) gewählt wird. Reine Frauenlisten und -
gremien sind möglich. Alle Landesorgane, -kommissionen und
Landesarbeitsgemeinschaften sind entsprechend zu mindestens 50 % mit Frauen zu
besetzen.
(3) Sollte keine Frau für einen Frauenplatz kandidieren oder gewählt werden,
bleibt dieser Platz unbesetzt. Über die Besetzung des offenen Platzes
entscheidet die Versammlung. Nur bei Wahllisten kann die Wahlversammlung den
Frauenplatz frei geben. Die Frauen der Versammlung haben diesbezüglich ein
Vetorecht entsprechend § 3 des Frauenstatuts und können ein Frauenvotum
beantragen.
(4) Ebenso wie die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen ist die Anerkennung
geschlechtlicher Vielfalt ein Ziel von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Trans*, inter und
nicht-binäre Menschen sollen in unserer Partei gleichberechtigte Teilhabe
erhalten. Alle Gremien und Versammlungen sind dazu angehalten, dieses Ziel zu
achten und zu stärken.
(1) Präsidien werden mindestquotiert besetzt. Die Versammlungsleitung wird
mindestens zur Hälfte von Frauen übernommen. Das Recht von Frauen auf mindestens
die Hälfte der Redezeit ist zu gewährleisten, dazu werden getrennte Redelisten
geführt (Frauen/Offen), mindestens jeder zweite Redebeitrag ist Frauen
vorbehalten. Ist die Redeliste der Frauen erschöpft, so sind die Frauen der
Versammlung zu befragen, ob die Debatte fortgesetzt werden soll.
(3) Lehnen die Frauen eine Öffnung von den Frauen zustehenden Plätzen in Gremien
und auf Wahllisten für alle Mitglieder nach § 1 dieses Frauenstatuts ab, so
bleiben diese Plätze bis zur nächsten Versammlung unbesetzt, sofern dem
gesetzliche Fristen nichtentgegenstehen. Ein erneutes Veto gegen eine Öffnung
ist möglich
Begründung
Anpassung in Umsetzung der Beschlüsse auf der BDK in Bielefeld (siehe: https://cms.gruene.de/uploads/documents/Satzung-Geschlechtliche-Vielfalt-Beschluss-BDK-11-2019.pdf)
Aktuelle Fassung des Frauenstatutes: https://gruene-rlp.de/userspace/RP/lv_rlp/pdfs/gruene_dokumente/B_Frauenstatut.pdf
Der Antrag ist inhaltlich deckungsgleich mit der Version S-5. Es wurde lediglich eine
Inkrafttretungsregelung ergänzt.
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