Veranstaltung: | LDV in Idar-Oberstein |
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Tagesordnungspunkt: | 3 Satzungsänderungen |
Antragsteller*in: | Landesvorstand |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 20.08.2020, 23:49 |
Antragshistorie: | Version 1 |
S-1NEU: Ergänzung in § 7 Landesdelegiertenversammlung (LDV)
Antragstext
der geschäftsführende Landesvorstand einstimmig beschließt, dass aufgrund
einer Naturkatastrophe, einer Pandemie (wie bpw. der Corona-Pandemie) oder
anderen schwerwiegenden Ereignissen eine sichere Durchführung einer LDV in
der eigentlichen Größe mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht möglich oder zu
riskant sein wird oder die maximale Teilnehmer*innenzahl für
Veranstaltungen in Innenräumen von Amts wegen, auf weniger als die in der
Satzung festgelegte Delegiertenzahl begrenzt wird, sowie
In diesen Fällen findet folgender Delegiertenschlüssel Anwendung: Die
Delegiertenzahl für die LDV beträgt 67 (allgemeine Delegiertenzahl). Die
Formel bleibt gleich. Jeder Kreisverband wird durch mindestens zwei
stimmberechtigte Delegierte vertreten. Das Frauenstatut findet auch in
diesem Sonderfall Anwendung.“
Begründung
Mit dieser Ergänzung der Satzung soll ermöglicht werden, dass eine Landesdelegiertenversammlung in Ausnahmefällen auch mit einer verringerten Delegiertenzahl stattfinden kann, um zentrale Beschlüsse zu fassen und Wahlen durchzuführen, die nicht an andere Gremien der Partei delegiert werden können. Damit soll der politischen Handlungsunfähigkeit in Extremsituationen vorgebeugt werden.
Info zu S1-NEU: Der Antrag ist inhaltlich deckungsgleich mit der Version S-1. Es wurde lediglich eine Inkrafttretungsregelung ergänzt.
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