Veranstaltung: | LDV in Idar-Oberstein |
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Tagesordnungspunkt: | 3 Satzungsänderungen |
Antragsteller*in: | Jutta Paulus (KV Neustadt/Wstr.), Christian Viering (KV Mainz), Catrin Müller (KV Mainz), Janosch Littig (KV Mainz), Martin Becker (KV Mainz), Marcel Kühle (KV Mainz), Katharina Binz (KV Mainz), Kristin Kosche (KV Rhein-Lahn), Eckart Lube (KV Neustadt/Wstr.), Birgit Stupp (KV Ahrweiler), Mike Gärtner (KV Rhein-Lahn), Christoph Fuhrbach (KV Neuwied), Klaus Puchstein (KV Ahrweiler), Jonas-Luca König (KV Mainz), Philipp Veit (KV Mainz), Leo Neydek (KV Rhein-Lahn), Christian Sterzing (KV Südliche Wstr.); |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 17.07.2020, 13:46 |
S-2: Festlegung Frist für Änderungsanträge
Antragstext
"Anträge an die LDV müssen spätestens fünf Wochen vor dem Beginn der LDV der
Landesgeschäftsstelle vorliegen. Diese leitet sie an den Landesvorstand undcdie
Kreisverbände weiter. Anträge müssen den Kreisverbänden spätestens drei Wochen
vor der LDV zugegangen sein. Die Verschickung der vorliegenden Anträge kann
elektronisch erfolgen. Antragsberechtigt sind Orts- und Kreisverbände, der
Landesvorstand, die Landtagsfraktion, der Landesfinanzrat, die
Landesarbeitsgemeinschaften, die GRÜNE JUGEND Rheinland-Pfalz, die GARRP e.V.,
sowie 10 Mitglieder mit einem gemeinsamen Antrag."
"Anträge an die LDV müssen spätestens fünf Wochen vor dem Beginn der LDV der
Landesgeschäftsstelle vorliegen. Diese leitet sie an den Landesvorstand und die
Kreisverbände weiter. Anträge müssen den Kreisverbänden spätestens drei Wochen
vor der LDV zugegangen sein. Die Verschickung der vorliegenden Anträge kann
elektronisch erfolgen. Antragsberechtigt sind Orts- und Kreisverbände, der
Landesvorstand, die Landtagsfraktion, der Landesfinanzrat, die
Landesarbeitsgemeinschaften, die GRÜNE JUGEND Rheinland-Pfalz, die GARRP e.V.,
sowie 10 Mitglieder mit einem gemeinsamen Antrag. Jedes Mitglied kann
Änderungsanträge zu Anträgen an die LDV stellen. Änderungsanträge müssen
spätestens zwei Tage vor Beginn der LDV vorliegen. Dies gilt nicht, wenn die
vorangegangene LDV einen noch früheren Antragsschluss festgelegt hat.
Änderungsanträge zu Dringlichkeitsanträgen sind jederzeit möglich."
Begründung
Mit dem ersten Satz erfolgt eine Klarstellung der Antragsberechtigung für Änderungsanträge. Dies ist bislang nur in der Geschäftsordnung für die LDVen festgelegt, die jeweils zu Beginn der aktuellen LDV beschlossen wird. Eine Verankerung in der Satzung vereinfacht das Verfahren.
Mit dem zweiten Satz erfolgt die Einführung einer Frist für Änderungsanträge. Dies ermöglicht eine adäquate und konstruktive Befassung mit Änderungsanträgen: sie können dann beim Antragsteller*innentreffen besprochen werden. Insbesondere für Änderungsanträge zu Satzungsänderungsanträgen ist die derzeitig in der Geschäftsordnung vorgesehene Regel, dass Änderungsanträge "jederzeit" möglich sind, der potentiellen Bedeutung nicht angemessen.
Der letzte Satz stellt klar, dass Änderungsanträge zu Dringlichkeitsanträgen jederzeit möglich sein müssen, da Dringlichkeitsanträge unter Umständen erst am Tag der LDV gestellt werden.
Änderungsanträge
- S-2-025 (Landesvorstand, Eingereicht)
Kommentare
Andrea Müller-Bohn: