Der Antrag ist inhaltlich deckungsgleich mit der Version S-2. Es wurde lediglich eine Inkrafttretungsregelung ergänzt.
Antrag: | Festlegung Frist für Änderungsanträge |
---|---|
Antragsteller*in: | Landesvorstand |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 20.08.2020, 21:35 |
Antrag: | Festlegung Frist für Änderungsanträge |
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Antragsteller*in: | Landesvorstand |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 20.08.2020, 21:35 |
vorangegangene LDV einen noch früheren Antragsschluss festgelegt hat. Änderungsanträge zu Dringlichkeitsanträgen sind jederzeit möglich."
II. Die Regelung tritt am Tag nach der Landesdelegiertenversammlung in Kraft.
Die Landesdelegiertenversammlung beschließt:
Die Satzung von Bündnis 90/Die Grünen Rheinland-Pfalz wird in § 7
Landesdelegiertenversammlung (LDV) Absatz (5) ergänzt.
Bisherige Version:
"Anträge an die LDV müssen spätestens fünf Wochen vor dem Beginn der LDV der
Landesgeschäftsstelle vorliegen. Diese leitet sie an den Landesvorstand undcdie
Kreisverbände weiter. Anträge müssen den Kreisverbänden spätestens drei Wochen
vor der LDV zugegangen sein. Die Verschickung der vorliegenden Anträge kann
elektronisch erfolgen. Antragsberechtigt sind Orts- und Kreisverbände, der
Landesvorstand, die Landtagsfraktion, der Landesfinanzrat, die
Landesarbeitsgemeinschaften, die GRÜNE JUGEND Rheinland-Pfalz, die GARRP e.V.,
sowie 10 Mitglieder mit einem gemeinsamen Antrag."
Neue Version:
"Anträge an die LDV müssen spätestens fünf Wochen vor dem Beginn der LDV der
Landesgeschäftsstelle vorliegen. Diese leitet sie an den Landesvorstand und die
Kreisverbände weiter. Anträge müssen den Kreisverbänden spätestens drei Wochen
vor der LDV zugegangen sein. Die Verschickung der vorliegenden Anträge kann
elektronisch erfolgen. Antragsberechtigt sind Orts- und Kreisverbände, der
Landesvorstand, die Landtagsfraktion, der Landesfinanzrat, die
Landesarbeitsgemeinschaften, die GRÜNE JUGEND Rheinland-Pfalz, die GARRP e.V.,
sowie 10 Mitglieder mit einem gemeinsamen Antrag. Jedes Mitglied kann
Änderungsanträge zu Anträgen an die LDV stellen. Änderungsanträge müssen
spätestens zwei Tage vor Beginn der LDV vorliegen. Dies gilt nicht, wenn die
vorangegangene LDV einen noch früheren Antragsschluss festgelegt hat.
Änderungsanträge zu Dringlichkeitsanträgen sind jederzeit möglich."
II. Die Regelung tritt am Tag nach der Landesdelegiertenversammlung in Kraft.
Der Antrag ist inhaltlich deckungsgleich mit der Version S-2. Es wurde lediglich eine Inkrafttretungsregelung ergänzt.
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